Das Caf befasst sich mit der Übermittlung sowohl des ECOBONUS (nur für die Installation von Fenstern und Sonnenschutz) als auch des BONUS CASA (für jede Art von Intervention) an ENEA, basierend auf den Daten, die von den Steuerzahlern über ein spezielles vereinfachtes Formular bereitgestellt werden für den Anlass. Da es sich um Eingriffe handelt, für die ENEA sehr spezifische Informationen benötigt, müssen alle erforderlichen technischen Daten direkt vom Steuerzahler mit Unterstützung des Unternehmens, das die Arbeiten ausgeführt hat, bereitgestellt werden.
Um von den Abzügen der persönlichen Einkommensteuer zu profitieren, die für Maßnahmen zur energetischen Sanierung von Gebäuden und für Maßnahmen zur Energieeinsparung und/oder Nutzung erneuerbarer Energiequellen vorgesehen sind, ist es seit einigen Jahren erforderlich, die ENEA (Nationale Agentur für Energie) zu benachrichtigen Neue Technologien, Energie und nachhaltige Wirtschaftsentwicklung) eine Reihe von Daten zu den Interventionen selbst, um die Überwachung und Bewertung von Energieeinsparungen zu ermöglichen.
Konkret werden die an ENEA zu sendenden Dateien in zwei Typen unterteilt:
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Der Zuschuss wird gewährt, wenn Eingriffe durchgeführt werden, die die Energieeffizienz bestehender Gebäude steigern:
Die Übermittlung von Daten an ENEA ist für folgende bauliche und technische Eingriffe zwingend erforderlich:
In beiden Fällen muss die Übermittlung der Daten an ENEA innerhalb von 90 Tagen nach Abschluss der Arbeiten oder Tests erfolgen.