Vordruck 730 [ITA]

Formulare 2023

Beim Vordruck 730 handelt es sich um die Steuererklärung, die von Arbeitnehmern, Rentnern und all jenen Steuerzahlern eingereicht werden kann, die, obwohl ohne Quellensteuerstelle, über Einkünfte aus unselbständiger Arbeit oder ähnlichem verfügen.

Das Modell 730 kann auch für den im Jahr 2023 verstorbenen Steuerpflichtigen oder bis zum 23. Juli 2024 (bzw. jedenfalls bis zum ordentlichen Vorlagetermin des Modells 730) vorgelegt werden.
Für Personen, die nach dem 23. Juli 2024 verstorben sind, kann nur noch das Formular „PF-EINKOMMEN“ vorgelegt werden.

Die Erklärung kann abgegeben werden:

  • direkt vom Steuerzahler über die Website der Agentur der Einnahmen;
  • über den Steuerersatzpflichtigen (Arbeitgeber oder Rentenversicherungsträger), wenn dieser mitgeteilt hat, Steuerhilfe zu leisten;
  • durch einen CAF-Mitarbeiter oder einen Steuerberater.

Wer kann das Vordruck 730 präsentieren?

Das Vordruck 730 kann von denjenigen genutzt werden, die im Jahr 2023 Folgendes erhalten haben:

  • Einkünfte aus unselbstständiger Arbeit und berufsähnlichem Einkommen;
  • Einkünfte aus Grundstücken und Gebäuden;
  • Kapitalgewinn;
  • Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit, für die die Angabe der MWsteuer nicht erforderlich ist;
  • sonstige Einkünfte (z. B. Einkünfte aus im Ausland gelegenen Grundstücken und/oder Gebäuden);
  • Einkünfte die der gesonderten Besteuerung unterliegen.

Korrekturen

Im Falle von Fehlern kann sich der Steuerpflichtige an die Person wenden, die Steuerhilfe geleistet hat, und je nach Art der vorzunehmenden Korrektur kann Folgendes vorgelegt werden:

  • ein 730-Korrekturmodell für den Fall, dass der Fehler von der Person begangen wird, die die Steuerhilfe geleistet hat.
  • ein ergänzendes 730-Modell (höhere Kreditguthaben, geringere Schulden oder unveränderte Steuer) für den Fall, dass der Steuerzahler erkennt, dass er nicht alle in der Steuererklärung anzugebenden Elemente angegeben hat.
  • ein PF-EINKOMMEN-Modell (höhere Steuerschulden, geringeres Kreditguthaben) für den Fall, dass der Steuerzahler erkennt, dass er nicht alle in der Steuererklärung anzugebenden Elemente angegeben hat.

Es ist zu beachten, dass der Steuerzahler im Falle der Vorlage des vorgefertigten Formulars 730 ab dem 28. Mai die vorherige Steuererklärung stornieren und über die Webanwendung eine neue Steuererklärung senden kann. Eine Stornierung ist nur einmal bis zum 20. Juni möglich.

Wenn der Fehler nach dem 20. Juni auftritt, können Sie:

  • Reichen Sie bis zum 10. November einen ergänzenden Antrag 730 beim CAF oder beim Steuerberater ein. Der Nachtrag 730 kann nur vorgelegt werden, wenn es sich um eine günstigere Erklärung für den Steuerpflichtigen handelt;
  • Reichen Sie über die Webanwendung das Korrektureinkommensmodell bis zum 30. November oder das Ergänzungseinkommensmodell nach dem 30. November ein.

Frist für die Abgabe der Korrekturerklärung

Die oben genannten Korrekturen können eingereicht werden von:

  • am 25. Oktober für das Zusatzmodell 730;
  • am 22. November für das PF EINKOMMEN-Modell 2024;
  • die Frist für die Vorlage des Einkommensformulars für das Folgejahr (Ergänzungserklärung); (dichiarazione integrativa);
  • am 31. Dezember des fünften Jahres nach der Einreichung der Erklärung (Ergänzungserklärung Art. 2, Absatz 8 des Präsidialdekrets 322 von 1998).

 

Die 730 2024-Deadline, also der Termin, bis zu dem die 730-Präsentation erfolgen muss, ist der 30. September

  • direkt auf der Website der Agentur der Einnahmen – vorgefertigtes Formular 730;
  • an Ihren eigenen Quellensteuerbevollmächtigten;
  • an einen CAF-Mitarbeiter oder einen lizenzierten Fachmann.

Die Verwendung des 730-Modells gegenüber des PF EINKOMMEN-Modell hat einige Vorteile, da die Rückerstattungen und/oder Belastungen direkt auf der Lohnabrechnung, der Rentenrate oder, wenn kein Stellvertreter vorhanden ist, durch Gutschrift auf dem Girokonto (im Falle einer Rückerstattung) erfolgen , andernfalls muss die Zahlung über das Formular F24 erfolgen)..

Darüber hinaus ist das Vordruck 730 die einzige Erklärung, die gemeinsam eingereicht werden kann (wenn beide Ehepartner über das unten angegebene Einkommen verfügen) und es reicht aus, dass auch nur einer von beiden über den Quellensteuerbevollmächtigten verfügt, der die Anpassungsvorgänge durchführen kann.

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