Beim Vordruck 730 handelt es sich um die Steuererklärung, die von Arbeitnehmern, Rentnern und all jenen Steuerzahlern eingereicht werden kann, die, obwohl ohne Quellensteuerstelle, über Einkünfte aus unselbständiger Arbeit oder ähnlichem verfügen.
Das Modell 730 kann auch für den im Jahr 2023 verstorbenen Steuerpflichtigen oder bis zum 23. Juli 2024 (bzw. jedenfalls bis zum ordentlichen Vorlagetermin des Modells 730) vorgelegt werden.
Für Personen, die nach dem 23. Juli 2024 verstorben sind, kann nur noch das Formular „PF-EINKOMMEN“ vorgelegt werden.
Die Erklärung kann abgegeben werden:
Das Vordruck 730 kann von denjenigen genutzt werden, die im Jahr 2023 Folgendes erhalten haben:
Im Falle von Fehlern kann sich der Steuerpflichtige an die Person wenden, die Steuerhilfe geleistet hat, und je nach Art der vorzunehmenden Korrektur kann Folgendes vorgelegt werden:
Es ist zu beachten, dass der Steuerzahler im Falle der Vorlage des vorgefertigten Formulars 730 ab dem 28. Mai die vorherige Steuererklärung stornieren und über die Webanwendung eine neue Steuererklärung senden kann. Eine Stornierung ist nur einmal bis zum 20. Juni möglich.
Wenn der Fehler nach dem 20. Juni auftritt, können Sie:
Die oben genannten Korrekturen können eingereicht werden von:
Die 730 2024-Deadline, also der Termin, bis zu dem die 730-Präsentation erfolgen muss, ist der 30. September
Die Verwendung des 730-Modells gegenüber des PF EINKOMMEN-Modell hat einige Vorteile, da die Rückerstattungen und/oder Belastungen direkt auf der Lohnabrechnung, der Rentenrate oder, wenn kein Stellvertreter vorhanden ist, durch Gutschrift auf dem Girokonto (im Falle einer Rückerstattung) erfolgen , andernfalls muss die Zahlung über das Formular F24 erfolgen)..
Darüber hinaus ist das Vordruck 730 die einzige Erklärung, die gemeinsam eingereicht werden kann (wenn beide Ehepartner über das unten angegebene Einkommen verfügen) und es reicht aus, dass auch nur einer von beiden über den Quellensteuerbevollmächtigten verfügt, der die Anpassungsvorgänge durchführen kann.
Chi vive in una casa in affitto può usufruire di alcune interessanti detrazioni dall’IRPEF per i canoni di locazione pagati nel 2024. In particolare, i benefici sono a favore di: inquilini di alloggi adibiti ad abitazione principale (con contratto a canone libero o concordato); lavoratori dipendenti che trasferiscono la propria residenza per motivi di lavoro; […]
Con il provvedimento n. 68472/2024 l’Agenzia delle Entrate ha approvato il Modello 730/2024 da presentare entro il 30 settembre 2024 e le relative istruzioni. Come previsto dall’art. 2 del Decreto Legislativo 8 gennaio 2024, n. 1 sulla razionalizzazione e semplificazione delle norme in materia di adempimenti tributari, dal 2024 il Modello 730 è stato esteso a […]
L’Assegno unico e universale per i figli a carico è una misura a sostegno delle famiglie ed è rivolto ai lavoratori dipendenti, somministrati e autonomi, ma anche a disoccupati, inoccupati e pensionati. Ecco come funziona. Conosciuto più comunemente come Assegno unico per i figli, l’Assegno unico e universale è stato istituito con il D. Lgs. 230/2021 e viene attribuito per ciascun […]